Deutschlands Abfallbilanz 2014 als Kreisstatistik

Container und Verpackungen für Bauabfälle und Sondermüll

Heißluftverfahren zur schadstofffreien Insektenbekämpfung

 

Abfallentsorgung und Umweltbewusstsein Wissen kurz

Baumaßnahmen an einem Gebäude verursachen häufig mehr oder weniger umweltbelastende Abfälle von Schutt bis Baustoffresten. Jeder Bauherr, Hauseigentümer oder ein vom Bauherren beauftragtes Bauunternehmen ist für eine rechtskonforme Entsorgung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verpflichtet.

 

Spektrum der Abfallentsorgung und Vermeidung
  • die Bezeichnung von Abfällen ist seit 1999 im Europäischen Abfallkatalog EAK geregelt, früher durch die LAGA
  • die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)“ greifen für die Lagerung von giftigen oder brandbefördernder Stoffe oder asbesthaltigen Materialien oder Mineralwolle TRGS 514,  515,  519 und 521
  • Abfalltransport von Gefahrstoffen nur nach einer Genehmigung der zuständigen örtlichen Abfallbehörde oder durch diese selbst
  • gefahrenfreie Abfälle dürfen ohne Genehmigung zur nächstgelegenen Abfallannahmestelle transportiert werden, dazu zählt unter anderem auch Abbruchschutt im Rahmen der eigenen Bauleistung
  • Entsorgungsfachbetriebe müssen ein Zertifikat zur Fachbetriebseigenschaft der örtlichen Behörde vorweisen können
  • überwachungsbedürftige Abfälle benötigen ein Übernahmescheinverfahren
  • besonders überwachungsbedürftige Abfälle unterstehen einer Nachweispflicht und benötigen dagegen ein Begleitscheinverfahren
  • mehr ...
    • Transport- und Umverpackungen sollten zur Abfallvermeidung dem Hersteller und Lieferanten direkt zurückgegeben werden (Verpackungsverordnung)
    • prinzipiell sind Abfälle zu vermeiden oder einer geordneten Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzt 1994)
    • gebrauchte Lösungsmittel lassen sich durch Destillation kostengünstig über eine Nutzungsgemeinschaft regenerieren
    • chemischer vor umweltverträglichem Holzschutz nur, wenn von Nöten und Folgeschäden ausgeschlossen werden können
    • Reinigung von schadstoffbehafteten Werkzeugen nur in geschlossenen Reinigungsmuscheln
    • Verpackungsmaterialien, Kettensägenöl oder Behandlungstechniken mit dem Blauen Engel Siegel sind vorzuziehen z.B. Heißluftverfahren zur Bekämpfung holzschädigender Insekten
    • Transport von Stoffen möglichst in Mehrwegbehältern und bei großen Mengen in Fässern statt vielen Kleingebinden
    • wasserlösliche statt lösungsmittelhaltige Verarbeitungsstoffe oder Flüssigkeiten wie z.B. Lasuren oder Kleber verwenden, bei längeren Lagerzeiten auf den Kopf stellen und Reste wiederverwerten oder beimischen, ausgenommen sind hiervon besonders überwachungsbedürftige Abfälle
    • im Dachdeckerbereich genutzte gefährlicher Stoffe, die als Restmenge oder nach Gebrauch als Sondermüll zu entsorgen sind sind: gebrauchte Flussmittel, Kleinmengen Heizöl, Diesel und Benzin, Kohlenteer und teerhaltige Produkte, Dämmmaterial bestehend aus gefährlichen Stoffen oder solche Stoffe enthält, asbesthaltige Baustoffe, Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind, Lösungsmittel
    • die Abfallberatung der Kommune hilft unnötige Gebühren des Lieferanten bzw. Entsorgungsunternehmens für Abfälle zu vermeiden

Vorteil einer sorgfälltigen Abfallentsorgung und Vermeidung
  • Schonung von Mensch, Tier, Umwelt und Natur
  • zügiger Baufortschritt durch eine geordnete Entsorgungsplanung und Ordnung auf der Bauperipherie, das spart Zeit und Geld
  • die Verwendung schadstofffreier Baustoffe ist nachhaltig und vermeidet späteren Sondermüll im Sanierungsfall
  • eine gute Lagerverwaltung, Leckagevermeidung und Kennzeichnung der Stoffe unterstützt eine verlässliche Verwertung und ggf. Entsorgung und spart somit Kosten

 

Unsere Leistungen

“Wo gehobelt wird, fallen Späne” (Sprichwort aus dem 18 Jh.) oder anders gesagt, wo wir für Sie Besonderes schaffen entsteht Abfall. Damit dieser nicht liegen bleibt und die Baumaßnahmen zügig verlaufen, bieten wir folgende Leistungen an:

  • Entsorgungsplanung und Abtransport gem. GüKG für Dachpfannen und -pappen, Ziegeln, Holzreste, Latten und Balken, Kunststoffe, Metalle und Dämmmaterialien (inkl. HBCD flammenschutzhaltige Polystyrole und Mineralwolle), Farben, Lasuren, Teer, teerhaltige Stoffe, Kleber und Lösungsmittel
  • Beratung über eine nachhaltige, umweltfreundliche Baustoffverwendung und Verwertung
  • Kommunikation mit den örtlichen Entsorgungsunternehmen für die beste, stofftrennende Containerbereitstellung
  • Einhaltung der Richtlinien für die Sonderabfallentsorgung bei Abschätzung der Schadstoffkonzentrationen

Bei der großen Menge an Abfalldefinitionen und Vorschriften müssen Sie sich nicht die Zähne ausbeißen. Ihr Bauvorhaben inklusive der Abfallentsorgung liegt bei uns in guten Händen. Sie haben Fragen dazu, wir helfen Ihnen gern.

 
 
 

Bildquellenangabe

Monza Deutschland GmbH
Statistisches Bundesamt Wiesbaden
Hawlik & Hawlik GmbH